Volkstanz im Internet 13

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Juni 2016

Heute schreibe ich über das Urheberrecht. In Österreich ist die Organisation, die für die Bezahlung der Textdichter und Komponisten zuständig ist, die AKM. Sie sorgt nach eigenen Angaben dafür, dass Komponisten von ihrer Arbeit leben können. Viele könnten ausschließlich davon eher nur sehr bescheiden leben, andere leben davon sogar recht gut, sogar bis 70 Jahre nach ihrem Tod.

Vorerst: ich bin kein Rechtsanwalt, kann daher keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben. Ich bezahle aber seit fast 50 Jahren Gebühren an die AKM nur ganz, ganz selten, und vor allem nur dann, wenn ich es selbst für notwendig halte. Darüber habe ich bereits einige Mal mit diesem Verein diskutiert, und natürlich weiß ich, dass auch Volkstanzfeste oder Volksmusikkonzerte an sich bei der AKM (in Deutschland GEMA, in Südtirol SIAE) gebührenpflichtig wären, wenn auch nur ein einziges pflichtiges Stück gespielt oder gesungen wird.

Über dieses Thema gibt es natürlich etliches im Internet zu finden. Auch ich habe eigene Seiten darüber gestaltet, in Dancilla ist die Seite Volksmusik und Urheberrecht zu finden. Einiges können Sie dort und auf den vielen verlinkten Seiten lesen.

Hier möchte ich vor allem über den Aberglauben schreiben, Volkstänze bzw. Volkstanzmusik seien an und für sich frei von AKM-Gebühren. Das stimmt leider so nicht, obwohl es bequem wäre. Es gibt doch einige wenige Volkstänze, die oder zumindest deren Melodie pflichtig ist. Beispielsweise der Bummelpeter, ein Tanz, der an etlichen Orten zwischen Salzkammergut und Burgenland aufgezeichnet wurde, der sogar als „Steirischer Grundtanz“ gilt. Die namensgebende Melodie dazu ist aber ein Schlager, den ein Herr Kersten aus Berlin im Jahr 1920 komponiert hat. Da dieser Max Werner Kersten 1948 verstorben ist, ist die Melodie noch immer geschützt, bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das bedeutet bis 2018.

Einige wenige weitere geschützte Volkstänze habe ich auf Volksmusik und Urheberrecht aufgelistet.

Beliebt als Schlusslied auch bei Volkstanzveranstaltungen ist etwa das nette Lied „A ganze Weil habn ma heut g’sunga und g’spielt“, komponiert von Sepp Karl. Auch dieses Lied steht unter Urheberrecht. Singt man es als Schlusslied, wird die ganze Veranstaltung AKM-pflichtig.

Und natürlich werden auf so einem Fest nicht nur Volkstänze gespielt, sondern auch Walzer, Polka und ähnliches. Hier sollte man besonders vorsichtig sein, wenn man der AKM nichts bezahlen möchte. Die im Rundfunk gehörten Melodien sind häufig pflichtig, es gibt aber doch genügend urheberrechtsfreie Melodien, sogar mehr als die pflichtigen. Einige finden Sie etwa auf meiner Seite Stammtischmusik Noten.

Ein sehr bekannter Volkstanzmusikant sagte einmal: „Ich kann jedes Stück spielen, ich melde es halt etwa unter dem Namen Leckmich-Walzer.“ Spätestens seit der Leckmicha-Marsch AKM-pflichtig ist, würde ich diese Version aber nicht mehr empfehlen.

Mitglieder eines Landes-Volksliedwerkes haben es etwas leichter. Wenn sie schon etwas Pflichtiges aufs Programm setzen wollen, bezahlen sie auf Antrag nur den prozentuellen Anteil für pflichtige Stücke (pro rata Berechnung), und das ist für ein Schlusslied mit 3 Minuten bei 5 Stunden Gesamtdauer der Veranstaltung doch ein äußerst geringer Betrag. Näheres finden Sie auch auf Volksmusikschule AKM.

Ich freue mich über Rückmeldungen, vor allem über Anregungen. Franz Fuchs

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